So bestellen Sie: Formular, Rückruf, Zahlung bei Lieferung und Widerruf
Blutzucker-Check verkauft nichts. In den Berichten steht im Abschnitt zum Preis ein Bestellformular mit der Kennzeichnung „Anzeige“: Name und Telefonnummer genügen, alles Weitere klärt der Anbieter am Telefon. Hier steht, was nach dem Absenden geschieht, wie die Nachnahme abläuft, wie Sie widerrufen und wer weiterhilft, wenn etwas schiefläuft.
Das Formular: zwei Felder und ein Häkchen
Mehr als Ihren Namen und eine Telefonnummer fragt das Formular nicht ab, Anschrift und Kontodaten braucht es an dieser Stelle nicht. Mit dem Häkchen erlauben Sie uns, beides an den Anbieter des Präparats weiterzugeben, so wie es die Datenschutzerklärung beschreibt. Anrufen wird Sie dann der Anbieter, nicht die Redaktion.
Nach dem Absenden erscheint eine kurze Bestätigungsseite. Ihre Angaben liegen damit beim Anbieter, gekauft haben Sie noch nichts. Bei uns bleibt nur ein Protokoll der Übermittlung ohne Ihren Namen; den weiteren Verlauf kennt allein der Anbieter.
Der Rückruf: Erst am Telefon wird bestellt
Ein Mitarbeiter des Anbieters ruft Sie an, innerhalb der Rückrufzeiten, die über dem Formular angegeben sind. Im Gespräch geht es um das Präparat, die Zahl der Packungen und die Lieferadresse. Verbindlich wird die Bestellung erst, wenn Sie am Telefon zustimmen; ohne Ihre Zusage und ohne Anschrift kann der Anbieter nichts verschicken.
Vor dem Ja lohnen ein paar Fragen. Was kostet die Sendung insgesamt, mit Versand und einer etwaigen Nachnahmegebühr? Wann ist sie da? An welche Adresse geht ein Widerruf? Notieren Sie die Antworten mit Datum, so haben Sie später etwas in der Hand.
Nachnahme: Was beim Zusteller geschieht
Bei Nachnahme zahlen Sie nichts im Voraus: Der Zusteller übergibt die Sendung gegen Bezahlung, geöffnet wird danach. Halten Sie den Betrag bereit, eine Nachnahmegebühr eingeschlossen, und sagen Sie den Menschen im Haushalt Bescheid, damit die Annahme klappt. Prüfen Sie vor dem Bezahlen Absender und Namen auf dem Paket und behalten Sie die Quittung: Sie belegt den Liefertag, von dem an die Widerrufsfrist läuft.
Vierzehn Tage Widerruf: Was das Gesetz vorsieht
Wer im Internet oder am Telefon bestellt, schließt einen Fernabsatzvertrag und darf ihn binnen vierzehn Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 312g BGB). Das gilt auch für die Bestellung im Rückruf, und der Widerruf geht an den Anbieter, nicht an Blutzucker-Check. Spätestens mit der Lieferung muss der Anbieter Ihnen den Vertrag in Textform bestätigen, mit seinem Namen, seiner Anschrift und der Widerrufsbelehrung (§ 312f BGB). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Ware bei Ihnen eintrifft. Dem Anbieter genügt eine klare Mitteilung per E-Mail oder Brief; ein kommentarlos zurückgesandtes Paket gilt nicht als Erklärung. Die Ware geht danach binnen vierzehn Tagen zurück, der Kaufpreis binnen derselben Zeit an Sie. Der Anbieter darf mit der Erstattung warten, bis er die Ware hat oder Ihren Versandbeleg sieht (§§ 355 bis 357 BGB). Das Porto der Rücksendung zahlen Sie, falls der Anbieter darauf hingewiesen hat. Fehlt die Belehrung ganz, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach der Lieferung.
Für versiegelte Ware, die sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zurücknehmen lässt, gilt eine Ausnahme: Ist das Siegel nach der Lieferung gebrochen, entfällt das Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nummer 3 BGB). Ob eine Dose Kapseln dazu zählt, sieht man nicht einheitlich. Sicher fahren Sie, wenn Sie erst öffnen, sobald Sie das Präparat behalten möchten. Rechtsberatung ist diese Seite nicht.
Bei Problemen: die richtige Reihenfolge
Kommt nach dem Absenden kein Anruf, schreiben Sie uns über die Kontaktseite: Präparat, Tag, ungefähre Uhrzeit und die letzten drei Ziffern Ihrer Telefonnummer genügen. Wir sehen im Protokoll nach, ob die Übermittlung geklappt hat.
Bei allem, was nach dem Telefonat kommt, schreiben Sie zuerst dem Anbieter, am besten per E-Mail mit Bestelldatum, Schilderung und einer Frist von zwei Wochen. Betrifft das Problem die Zustellung, etwa ein beschädigtes Paket oder einen falsch kassierten Betrag, wenden Sie sich zusätzlich an den Zustelldienst und legen die Quittung vor. Führt beides nicht weiter, berät die Verbraucherzentrale; eine Schlichtungsstelle wie die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vermittelt, sofern der Anbieter mitmacht oder dazu verpflichtet ist. Sitzt er in einem anderen EU-Land, ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland der Anlaufpunkt. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung gibt es seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr.
Blutzucker-Check gibt Ihre Angaben nur weiter und ist am Kaufvertrag nicht beteiligt; Lieferung, Rechnung und Rückgabe klären Sie deshalb mit dem Anbieter. Wie Ihre Erfahrung mit einem Präparat war, möchten wir dennoch gern wissen: So schreiben Sie uns.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich mit dem Klick auf den Knopf schon gekauft?
Nein. Der Knopf schickt nur Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an den Anbieter. Gekauft ist erst, wenn Sie im Rückruf zustimmen; vorher wird nichts verschickt und nichts berechnet.
Kann ich ein geöffnetes Präparat zurückgeben?
Das ist nicht eindeutig. Bei versiegelter Ware, die aus Gesundheitsgründen nicht zurückgenommen werden kann, endet das Widerrufsrecht mit dem Bruch des Siegels; ob eine Kapseldose darunter fällt, beurteilt man uneinheitlich. Schreiben Sie dem Anbieter vor dem Öffnen und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Wer zahlt das Porto der Rücksendung?
Meist, wer widerruft, falls der Anbieter vorab darauf hingewiesen hat. Fehlt der Hinweis, übernimmt der Anbieter die Kosten. Nachlesen lässt sich das in der Widerrufsbelehrung, die der Anbieter Ihnen mit der Vertragsbestätigung gibt.
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